Bearbeitungsbedingungen für die Rückerstattung durch die CCFA
Senden Sie bitte Ihre Unterlagen an folgende Adresse:
CCFA - Service fiscal
Lebacher Strasse 4
D-66113 SAARBRÜCKEN
Oder : Postfach 100543 – D-66005 SAARBRÜCKEN.
> Voraussetzungen für die Bearbeitung
Für jedes Land gibt es eine besondere Prozedur. Sie brauchen auf jeden Fall, eine Finanzbescheinigung, einen Antrag auf Vergütung, eine chronologische Liste der Rechnungen und Belege.
> Regelmässige Abgabe der Akten
Danach empfehlen wir Ihnen:
Uns jedes Jahr eine Finanzbescheinigung im Original (ausgestellt von der zuständigen Finanz-Behörde) zukommen zu lassen. Diese muss mit Ihrer Tätigkeit, Ihrer Internationalen MwSt Nummer sowie einem offiziellen Stempel von Ihrem zuständigen Finanzamt versehen sein.
Das gleiche gilt für jedes Land, in dem Sie eine Forderung geltend machen.
Uns alle Anfragen pro Kalenderjahr oder Quartal vor dem 30. Mai vorzulegen. Ist dieses Datum überschritten, gibt es unsererseits keine Verantwortung mehr bezüglich der Annahme sowie der Bearbeitung und Weiterleitung vor dem 30. Juni bei den jeweiligen Finanzämtern.
Ihre vollständigen Belege sollen chronologisch für jedes Land geordnet sein.
Diese Belege müssen Originale sein. Nach Bearbeitung werden diese an Sie zurückgesendet.
> Übergabe der Rückerstattungssumme
Nach Bearbeitung durch die verschiedenen Ämter, werden Ihnen die Akten sowie die Forderung, abzüglich unserer vereinbarten Honorare, von den jeweiligen Industrie- und Handelskammern oder Partnern ausgezahlt.
> Der Verstand Ihrer Unterlagen erfolgt auf eigene Gefahr |